
BioTeSys überprüft mit speziellen in vitro-Modellen die Wirkung und Sicherheit kosmetischer Produkte. So lassen sich z. B. hautaufhellende Substanzen oder Selbstbräuner untersuchen. Die Ergebnisse sind nahezu direkt auf den zukünftigen Anwender übertragbar. Auch für den Oral Care-Bereich existieren organotypische Modelle zur Prüfung der Wirkung oder Sicherheit, z. B. von Zahnpasta oder Mundspülungen. Die Untermauerung von Health Claims ist ebenfalls durch BioTeSys möglich.
Kosmetika gehören zu den täglichen Verbrauchsprodukten. Neben den klassischen Kosmetika wie Make-Up und Parfum zählen Artikel der Körperpflege dazu: Zahnpflegeprodukte, Shampoos, Seifen etc. Die Verbraucher erwarten immer mehr Auswahl und positive Wirkungen. Damit Hersteller mit ihrer Konkurrenz mithalten können, verbessern sie jährlich 25 % ihrer Rezepturen. Zudem gibt die EU-Kosmetikrichtlinie/Cosmetics Regulation (EC) 1223/2009 vor, dass jedes Kosmetikprodukt auf dem europäischen Markt unbedenklich sein muss. Die Hersteller sind also verpflichtet, vor der Markteinführung eine wissenschaftliche Unbedenklichkeitsprüfung zu veranlassen.
In der Europäischen Union ist die Durchführung von Tierversuchen zur Prüfung von Kosmetika seit dem Jahr 2013 gesetzlich verboten. Vor diesem Hintergrund sind alternative Methoden zur Prüfung von Kosmetika im in-vitro-Bereich von Relevanz.